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Aktenzeichen IV 676/10

Datum 02.10.1911

Leitsatz Zur Auslegung des § 217 HGB. Bezieht sich Abs. 1 Satz 2 auch auf Ansprüche der Gesellschaft selbst? Was ist in diesem Satze unter "Zinsen" zu verstehen? Wann ist guter Glaube des Aktionärs gegeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D1B0088

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