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Aktenzeichen III 492/10
Datum 04.10.1911
Leitsatz Kann ein Mieter, dessen Ehefrau infolge einer durch einen Mangel der Mietsache verursachten Körperverletzung in seinem Erwerbsgeschäfte keine Dienste mehr leisten kann, den ihm durch den Ausfall dieser Dienste erwachsenen Schaden gegen den Vermieter geltend machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D1F0099
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