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Aktenzeichen II 162/11

Datum 17.10.1911

Leitsatz Mängel des Verfahrens der ersten Instanz. Ungenauigkeit des Ausdrucks in der Urteilsformel. Verstoß gegen § 304 ZPO. Zurückverweisung durch das Berufungsgericht. Stellung des Reichsgerichts. 2. Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs, wenn auf Grund einer Schadensersatzforderung teilweise aufgerechnet, teilweise auf Zahlung des Überschusses über eine Gegenforderung des Beklagten hinaus geklagt wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D280132

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