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Aktenzeichen V 615/10

Datum 21.10.1911

Leitsatz Inwieweit darf der Baugeldgeber, nachdem er vom Baugeldempfänger bewirkte Abtretungen von einzelnen Baugeldraten angenommen hat, dem neuen Gläubiger Einreden aus dem Baugeldvertrag entgegensetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D2D0157

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