zurück

Aktenzeichen VII 150/11

Datum 03.11.1911

Leitsatz Ist die Forderung eines im Auslande wohnenden Ausländers gegen einen im Deutschen Reiche wohnenden Deutschen der von dem deutschen Gläubiger des Ausländers bei dem deutschen Gerichte beantragten Arrestpfändung darum entzogen, weil das Rechtsverhältnis selbst, auf dem die Forderung beruht, der Anwendung des ausländischen Rechts untersteht, und dieses den Gerichtsstand des Vermögens nicht anerkennt? 2. Kann der deutsche Drittschuldner dem deutschen Pfändungsgläubiger, der nach erwirkter Überweisung zur Einziehung die Zahlungsklage erhoben hat, die Tilgungseinrede entgegensetzen, weil nach der deutschen Pfändung die gepfändete Forderung des Ausländers durch ausländische Zwangsvollstreckung aus dem im Auslande befindlichen Vermögen des Drittschuldners beigetrieben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D410250

Download PDF

zurück