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Aktenzeichen III 183/11

Datum 24.10.1911

Leitsatz Ist, nach rechtskräftiger Abweisung der gegen einen Defektenbeschluß erhobenen Klage, der weitere Rechtsweg zulässig für die Klage, die von dem demnächst im Strafverfahren freigesprochenen Kläger auf Grund des § 767 ZPO. und des § 826 BGB. erhoben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D560352

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