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Aktenzeichen VI 213/11
Datum 20.11.1911
Leitsatz Haftet bei einem Dienstvertrage der Dienstberechtigte wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit des Dienstverpflichteten (§ 618 Abss. 1, 2 BGB., § 62 Abss. 1, 2, § 76 Abs. 1 HGB.) auch den ersatzberechtigten Dritten für Verschulden eines Erfüllungsgehilfen? 2. Abgrenzung des den Grund und des den Betrag betreffenden Verfahrens in Fällen des § 844 Abs. 2 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D620408
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