zurück

Aktenzeichen II 225/11

Datum 01.12.1911

Leitsatz Kann im Konkursverfahren ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des § 273 BGB. dann geltend gemacht werden, wenn der Konkursverwalter auf Grund des § 17 KO. die Erfüllung eines zweiseitigen, noch nicht erfüllten Vertrags von dem anderen Teile verlangt und dem anderen Teile Forderungen aus einem früheren Vertrag gegen den Gemeinschuldner zustehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404D6B0436

Download PDF

zurück