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Aktenzeichen II 215/11
Datum 28.11.1911
Leitsatz Entsteht der Schadensersatzanspruch wegen vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils schon dadurch, daß das Berufungsgericht durch Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs vorab entscheidet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E330238
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