zurück
Aktenzeichen VII 336/11
Datum 23.01.1912
Leitsatz 1. Gehört zu den wesentlichen Erfordernissen eines Arrestbeschlusses die Bezeichnung der Forderung nach Grund und Betrag? 2. Zur Auslegung des § 30 Nr. 2 KO. Ist die Anfechtung gemäß dieser Vorschrift ausgeschlossen, wenn die Begünstigungsabsicht widerlegt und nur der Nachweis der Nichtkenntnis der Zahlungseinstellung nicht geführt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E490331
zurück