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Aktenzeichen VII 336/11

Datum 23.01.1912

Leitsatz 1. Gehört zu den wesentlichen Erfordernissen eines Arrestbeschlusses die Bezeichnung der Forderung nach Grund und Betrag? 2. Zur Auslegung des § 30 Nr. 2 KO. Ist die Anfechtung gemäß dieser Vorschrift ausgeschlossen, wenn die Begünstigungsabsicht widerlegt und nur der Nachweis der Nichtkenntnis der Zahlungseinstellung nicht geführt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E490331

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