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Aktenzeichen V 383/11

Datum 21.02.1912

Leitsatz 1. Kann im Falle der Richtigkeit der ein ganzes Grundstück umfassenden Auflassung der Auflassende Berichtigung des Grundbuchs nur hinsichtlich eines Grundstücksteiles verlangen? 2. Ist die ein ganzes Grundstück umfassende Auflassungserklärung des Veräußernden, wenn sie von der mündlichen Erklärung an den anderen Teil, daß eine bestimmte Parzelle nicht mit aufgelassen werde, begleitet ist, hinsichtlich dieser Parzelle nichtig? 3. Einwendungen gegen den Berichtigungsanspruch auf Grund des der Auflassung zugrunde liegenden Kaufgeschäfts.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E540371

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