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Aktenzeichen V 184/11

Datum 04.03.1912

Leitsatz 1. Ist bei Abweisung der Klage die Revision des Beklagten zulässig, wenn die Abweisung nur darauf beruht, daß die Klageforderung durch eine vom Beklagten eventuell zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung für getilgt erachtet ist? 2. Wird eine Arresthypothek, wenn der Arrest wegen mangelnder Rechtmäßigkeit aufgehoben wird, im Falle eines inzwischen eingetretenen Eigentumswechsels von dem Eigentümer zur Zeit der Eintragung, oder von dem gegenwärtigen Eigentümer erworben? 3. Findet die Vorschrift des § 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB. auch auf die Arresthypothek Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E5A0398

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