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Aktenzeichen VII 48/12
Datum 29.03.1912
Leitsatz Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn sich ein Gläubiger, der sich, gleich den übrigen Gläubigern, mit dem Schuldner auf einen bestimmten Prozentsatz verglichen hat, hinterher vom Schuldner Zahlung des ganzen Restes seiner Forderung versprechen läßt? Rechte des Schuldners, der hierzu durch Drohung gezwungen worden ist, nach Ablauf der Anfechtungsfrist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F2C0194
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