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Aktenzeichen I 439/82

Datum 20.11.1882

Leitsatz Darf ein von einem Kaufmanne ausgestelltes schriftliches Geldsummenversprechen, in welchem die Person des Berechtigten schriftlich gar nicht oder nur durch die Worte "an den Inhaber" bezeichnet ist, als kaufmännischer Verpflichtungsschein gemäß Art. 301 H.G.B. gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008080035

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