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Aktenzeichen III 306/82
Datum 07.11.1882
Leitsatz Sind die Klagen, mit welchen eine Befreiung von einer durch eine polizeiliche Verfügung auferlegten Verpflichtung auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen geltend gemacht wird, gegen die Behörde zu richten, von welcher die betreffende polizeiliche Verfügung erlassen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008390226
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