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Aktenzeichen II 351/82
Datum 07.11.1882
Leitsatz Verliert der Gläubiger nach Art. 2037 Code civil seinen Anspruch gegen den Bürgen, wenn er es unterläßt, seinen Anspruch gegen den Schuldner, solange derselbe zahlungsfähig ist, zu verfolgen und den Bürgen von Nichtzahlung der fälligen Forderung zu benachrichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008480289
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