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Aktenzeichen II 346/82

Datum 03.11.1882

Leitsatz 1. Steht demjenigen, welchem ein Terrain von der Gemeinde als "Bauterrain" verkauft ist, wenn demnächst der Gemeindevorstand, von der durch §. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erteilten Befugnis Gebrauch machend, eine neue Straßenanlage festsetzt, durch welche jenem Terrain die Bauqualität entzogen wird, das Recht zu, die Auflösung des Kaufvertrages zu fordern? 2. Kann dem bezüglichen Anspruche des Käufers wirksam der Einwand entgegengesetzt werden, daß der Gemeindevorstand bei der fraglichen Festsetzung als öffentliche Behörde gehandelt habe und deshalb eine Haftung der Gemeinde nicht begründet sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640084D0298

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