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Aktenzeichen I 416/82

Datum 21.11.1882

Leitsatz 1. Ist eine Vorabentscheidung über den Grund der Klage nach §. 276 C.P.O. auch bei Feststellungsklagen statthaft? 2. Ist eine solche durch den vorgängigen Beschluß, die Verhandlung und Entscheidung auf den Grund der Klage zu beschränken, bedingt? 3. Ist sie auch dann vorhanden, wenn das Gericht den Fall des §. 276 a. a. O. mit Unrecht als gegeben erachtet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008680360

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