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Aktenzeichen I 470/82
Datum 30.12.1882
Leitsatz Ist das Gericht des Wohnsitzes des Kommissionärs zuständig als Gerichtsstand des Erfüllungsortes (C.P.O. §. 29) für eine Klage des Kommissionärs gegen den Kommittenten auf Rückzahlung eines Vorschusses?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640086D0369
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