zurück

Aktenzeichen I 470/82

Datum 30.12.1882

Leitsatz Ist das Gericht des Wohnsitzes des Kommissionärs zuständig als Gerichtsstand des Erfüllungsortes (C.P.O. §. 29) für eine Klage des Kommissionärs gegen den Kommittenten auf Rückzahlung eines Vorschusses?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640086D0369

Download PDF

zurück