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Aktenzeichen V 5/83
Datum 03.02.1883
Leitsatz 1. Ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig gegen einen Beschluß, durch welchen mit Rücksicht auf die Bestimmungen des §. 431 C.P.O. die Norm eines durch bedingtes Urteil auferlegten Eides geändert wird? 2. Welcher Unterschied besteht zwischen der in §. 431 und der in §. 290 C.P.O. vorgesehenen Berichtigung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008740390
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