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Aktenzeichen VI 122/12

Datum 28.10.1912

Leitsatz Muß sich ein Hypothekengläubiger, der in der Zwangsversteigerung ausgefallen ist und seinen früheren Beauftragten, von dem er durch unrichtige Angaben zur Beleihung des Grundstücks bestimmt worden war, auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, den ihm aus der Erstehung des Grundstücks erwachsenden Vorteil anrechnen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464050250155

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