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Aktenzeichen II 106/12

Datum 11.10.1912

Leitsatz 1. Was ist unter dem Erlassen eines Prospekts zu verstehen? 2. Was gehört zum Begriffe des groben Verschuldens bei Erlaß eines Prospekts? Muß der Emittent, bevor er für die Aktien die Zulassung zum Börsenhandel erwirkt, die Angaben nachprüfen, die ihm von der Aktiengesellschaft gemacht worden sind? 3. Was ist unter dem Besitzer eines Wertpapiers zu verstehen, dem der Emittent haftet? 4. Wird der Emittent von seiner Haftung dadurch frei, daß der Erwerber von Aktien infolge einer Zusammenlegung nicht mehr dieselben Aktien zurückgeben kann? 5. Mitwirkendes Verschulden des Ersatzberechtigten. 6. Welche Bedeutung hat es, wenn das Börsengesetz die Haftung des Emittenten für den Prospekt festsetzt, auf Grund dessen die Wertpapiere zum Börsenhandel zugelassen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640502E0196

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