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Aktenzeichen II 122/12
Datum 25.10.1912
Leitsatz Ist in der Führung des Titels "päpstlicher Hoflieferant" eine unrichtige Angabe, welche geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, dann zu finden, wenn der Titel zwar verliehen, aber nachträglich durch einseitigen Widerruf wieder entzogen worden ist? Voraussetzungen und Form der Entziehung eines derartigen Titels.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640503F0273
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