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Aktenzeichen V 352/12
Datum 04.12.1912
Leitsatz Ist der noch nicht eingetragene Eigenbesitzer eines gekauften und ihm bereits aufgelassenen Grundstücks berechtigt, die Widerspruchsklage aus § 771 ZPO. zu erheben, wenn nach Übergabe und Auflassung, aber noch vor der Eigentumsberichtigung für einen anderen im Wege der Zwangsvollstreckung eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück eingetragen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051110064
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