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Aktenzeichen IV 351/12
Datum 12.12.1912
Leitsatz Hängt die Gültigkeit des gerichtlichen oder notariellen Testaments davon ab, daß Ort und Tag der Verhandlung im Protokolle richtig angegeben sind? Unter welchen Umständen kann das Testament trotz unrichtiger Datierung aufrecht erhalten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051170095
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