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Aktenzeichen V 361/12
Datum 21.12.1912
Leitsatz 1. Was ist bei Miet- und Pachtzinsen unter Beschlagnahme nach §§ 1123, 1124 BGB. zu verstehen? 2. Kann gegen eine vom Hypothekengläubiger erwirkte Pfändung der Mietzinsforderungen der im Range nachstehende Nießbraucher den Einwand erheben, daß er selbst -- nicht der Hypothekenschuldner -- die Mietverträge abgeschlossen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051200146
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