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Aktenzeichen IV 292/12
Datum 11.01.1913
Leitsatz Hat in dem amtsgerichtlichen Entmündigungsverfahren der zu Entmündigende ein Recht darauf, daß er selbst oder ein von ihm bestellter Bevollmächtigter zu den Beweisverhandlungen zugezogen werde? Benutzung der amtsgerichtlichen Beweisverhandlungen im Anfechtungsprozesse. Verlangen wiederholter Vernehmung der Zeugen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640512D0193
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