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Aktenzeichen III 403/12

Datum 25.02.1913

Leitsatz 1. Zum Begriffe der Kenntnis vom Grunde der Richtigkeit oder Anfechtbarkeit im Sinne des § 122 BGB. 2. Ist die in § 122 BGB. bestimmte Schadensersatzpflicht dessen, der seine Erklärung wegen Irrtums angefochten hat, dann ausgeschlossen, wenn der Vertragsgegner durch sein eigenes Verhalten den Irrtum hervorgerufen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464051570395

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