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Aktenzeichen VI 30/13
Datum 19.05.1913
Leitsatz 1. Ist die zu Unrecht unterbliebene Beeidigung eines Zeugen stets ein Revisionsgrund? 2. Zum Begriffe der Vermögensübernahme durch Vertrag. Stellung des Bürgen zu dem das Vermögen des Hauptschuldners übernehmenden Gläubiger.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640523C0273
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