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Aktenzeichen II 240/13
Datum 11.07.1913
Leitsatz Ist für den Gläubiger, der in Wirklichkeit Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Gegners erstrebt, der Gerichtsstand des Erfüllungsortes an seinem eigenen Wohnsitze begründet, wenn er neben der Verurteilung zur Zahlung eines überschießenden Betrags noch anderweite, die eigenen Verpflichtungen betreffende richterliche Feststellungen begehrt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053120081
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