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Aktenzeichen I 72/13

Datum 29.09.1913

Leitsatz Inwieweit gewähren die Forderungen für Arbeiten am Schiffe, die der Schiffer als solcher auf Kredit bestellt hat, die Rechte eines Schiffsgläubigers aus § 754 Nr. 6 HGB.? Was ist in § 528 HGB. unter Erhaltung eines Schiffes zu verstehen? Gewähren die in § 754 Nr. 8 und in § 486 Nr. 1 und 2 HGB. genannten Forderungen die Rechte eines Schiffsgläubigers auch dann, wenn der Reeder gemäß § 486 Abs. 2 persönlich für sie haftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640531C0130

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