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Aktenzeichen V 157/13
Datum 01.10.1913
Leitsatz 1. Liegt ein Überbau vor, wenn der bauende Eigentümer des einen Grundstücks das angrenzende mitbebaute Grundstück im Eigenbesitze hat und Eigentümer auch dieses Grundstücks zu sein glaubt? 2. Wird der auf ein Nachbargrundstück hinübergebaute Teil eines Gebäudes Bestandteil dieses Grundstücks, wenn der Bauende demnächst auch hieran das Eigentum erlangt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464053200142
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