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Aktenzeichen V 201/13

Datum 20.12.1913

Leitsatz Inwiefern kann bei einer Zwangsversteigerung der Ersteher des Grundstücks gegenüber einem Gläubiger, dem die Forderung aus dem Bargebot übertragen worden ist, gegen diese Forderung mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm gegen den Vollstreckungsschuldner zustehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054020008

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