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Aktenzeichen III 267/13

Datum 09.01.1914

Leitsatz 1. Stellen im Sinne des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 die von einem Lehrer an einer öffentlichen Unterrichtsanstalt im Interesse der Schuldisziplin getroffenen Anordnungen, insbesondere die bei Leitung des Turnunterrichts gegebenen Anweisungen eine Ausübung öffentlicher Gewalt dar? 2. Sind die Lehrpersonen an den von den Gemeinden unterhaltenen höheren Lehranstalten im Sinne von § 4 desselben Gesetzes "für den Dienst der Gemeinde angestellt"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464054050027

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