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Aktenzeichen V 71/14
Datum 23.05.1914
Leitsatz Welche Bedeutung hat es, wenn sich der Grundstückseigentümer bei der Einräumung des Vorranges für eine neu einzutragende Grundschuld vor einer eingetragenen Hypothek dem zurücktretenden Hypothekengläubiger gegenüber verpflichtet, die Grundschuld löschen zu lassen, sofern und soweit sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinige?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055110089
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