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Aktenzeichen VI 135/14

Datum 11.06.1914

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen begeht ein Aktionär eine wider die guten Sitten verstoßende Handlung zum Schaden anderer Aktionäre nach § 826 BGB., wenn er ihm gehörige Aktien, denen nach § 252 Abs. 3 HGB. das Stimmrecht für eine Beschlußfassung in der Generalversammlung entzogen ist, an Dritte zu dem Zwecke veräußert, daß sie in deren Händen Stimmrecht erlangen und in seinem Sinne an der Beschlußfassung teilnehmen können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055200170

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