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Aktenzeichen III 226/14

Datum 16.10.1914

Leitsatz Ist der beurkundende Notar amtlich auch dann verpflichtet, die Beteiligten über die Bedeutung der beurkundeten Erklärung zu belehren, wenn erst nach der Beurkundung Zweifel an der Einsicht der Beteiligten auftauchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464055480337

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