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Aktenzeichen VII 335/14

Datum 19.01.1915

Leitsatz Inwieweit muß die Versicherungsgesellschaft Erklärungen gegen sich gelten lassen, die ein den Verkehr mit dem Publikum vermittelnder Agent dem Versicherungsnehmer gegenüber abgegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056200128

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