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Aktenzeichen II 380/14

Datum 05.02.1915

Leitsatz 1. Kann ein Einbringungsabkommen des Inhalts, daß gegen mehrere Sacheinlagen ein Geschäftsanteil der Gesellschaft m. b. H. von bestimmter Höhe gewährt wird, zu einem Teile für nichtig, zum anderen für gültig erklärt werden? 2. Ist ein Abkommen, laut welchem ein Gesellschafter ein Recht als Sacheinlage einbringen soll, wegen objektiver Unmöglichkeit der Leistung nichtig, wenn das Recht nicht besteht oder dem Gesellschafter nicht zusteht? Oder liegt in solchem Falle ein subjektives Unvermögen des Schuldners vor? 3. Anwendung der §§ 437, 445, 440 BGB. auf die Gewährpflicht des Gesellschafters, der das als Sacheinlage vereinbarte Recht nicht einbringt. 4. Anwendung des § 363 BGB. in dem Falle, wenn die Gesellschaft m. b. H. die Abtretung eines als Sacheinlage zugesagten Rechtes zunächst ohne Widerspruch angenommen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056320210

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