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Aktenzeichen V 453/14

Datum 24.03.1915

Leitsatz 1. Ist der Bereicherungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Bereicherungskläger dasjenige, was der Bereicherungsbeklagte aufgeopfert hat, nicht in Natur zurückgewähren kann? 2. Kann der Bereicherungsbeklagte zum Ausgleiche für das von ihm Aufgeopferte auf einen Bereicherungsanspruch verwiesen werden, der ihm gegen einen Dritten erwachsen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056550343

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