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Aktenzeichen VI 668/14

Datum 29.04.1915

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann bei einer Schadensersatzklage wegen eines Eisenbahnunfalls, in der als rechtliche Grundlage nur das Reichshaftpflichtgesetz angeführt ist, zur Beurteilung insbesondere des Einwandes der Verjährung auch der Beförderungsvertrag herangezogen werden? 2. Kann, nachdem für den erlittenen Erwerbsausfall eine Rente bis zum 70. Lebensjahre verlangt und zuerkannt war, nach Eintritt dieses Zeitpunktes das Verlangen einer bis zum Lebensende währenden Rente auf § 323 ZPO. gestützt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640565D0377

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