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Aktenzeichen VI 79/15

Datum 08.07.1915

Leitsatz 1. Zur Frage der Gültigkeit von Verträgen, durch welche Kraftdroschken unter Vorbehalt des Eigentums an Droschkenführer zum selbständigen Droschkenbetriebe verkauft werden, wenn der Verkäufer die nur ihm erteilte polizeiliche Genehmigung und Zulassung zum Kraftdroschkenbetriebe behält. 2. Unter welchen Umständen kann bei derartigen Verträgen neben dem Käufer auch der Verkäufer als Halter der Kraftdroschke angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640571D0137

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