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Aktenzeichen VI 168/15
Datum 27.09.1915
Leitsatz 1. Kann die Verpflichtung zum Bestreuen öffentlicher Wege mit abstumpfenden Stoffen im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 1. Juli 1912 über die Reinigung öffentlicher Wege auch solchen Personen durch Polizeiverordnung auferlegt werden, die zur polizeimäßigen Reinigung nicht verpflichtet sind? 2. Sind ältere Polizeiverordnungen über die Streupflicht in Geltung geblieben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057240159
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