zurück
Aktenzeichen VI 285/15
Datum 06.12.1915
Leitsatz Ist für einen Anspruch auf Erhöhung der gemäß § 25 oder gemäß § 33 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 im Verwaltungswege festgesetzten Entschädigung für ausgehobene Pferde oder Fahrzeuge der ordentliche Rechtsweg gegeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057550357
zurück