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Aktenzeichen VI 285/15

Datum 06.12.1915

Leitsatz Ist für einen Anspruch auf Erhöhung der gemäß § 25 oder gemäß § 33 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 im Verwaltungswege festgesetzten Entschädigung für ausgehobene Pferde oder Fahrzeuge der ordentliche Rechtsweg gegeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057550357

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