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Aktenzeichen IV 157/15

Datum 16.12.1915

Leitsatz Unter welchen Umständen kann gegen den Schuldner, nachdem er wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers hinterlegt hat, auf Anerkennung der Empfangsberechtigung des Gläubigers von diesem geklagt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057590375

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