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Aktenzeichen II 361/15
Datum 17.11.1915
Leitsatz Kann, wenn die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft m.b.H. die Jahresbilanz genehmigt, aber satzungswidrig beschlossen hat, den aus der genehmigten Bilanz sich ergebenden Reingewinn nicht zu verteilen, ein Gesellschafter ohne Anfechtung dieses Beschlusses die Zahlung des seinem Geschäftsanteil entsprechenden Teiles des Reingewinns fordern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640575A0383
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