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Aktenzeichen VI 273/15
Datum 20.12.1915
Leitsatz In welcher Weise ist § 12 des Kraftfahrzeuggesetzes anzuwenden, wenn dem Verletzten ein mitwirkendes Verschulden an dem Unfalle zur Last fällt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640575D0402
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