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Aktenzeichen V 345/15

Datum 26.01.1916

Leitsatz Liegt eine unzulässige Klagänderung vor, wenn der Kläger an Stelle seiner ursprünglichen Geldforderung, nachdem er diese gegen eine auf seinem Grundstücke für den Beklagten eingetragene Hypothek aufgerechnet hat, den dinglichen Anspruch auf Löschung der Hypothek erhebt? Ist es von Einfluß, wenn der Kläger seine Forderung nur zu einem Teil eingeklagt, gegen die Hypothek aber, die höher als der Teilbetrag ist, seine ganze Forderung aufgerechnet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640580D0055

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