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Aktenzeichen VI 412/15
Datum 21.02.1916
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen befreit die irrige Meinung, sich in einer Notwehrlage zu befinden, den Handelnden vom Verschulden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640581C0118
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