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Aktenzeichen VI 412/15

Datum 21.02.1916

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen befreit die irrige Meinung, sich in einer Notwehrlage zu befinden, den Handelnden vom Verschulden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640581C0118

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