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Aktenzeichen I 3/16

Datum 17.05.1916

Leitsatz Kann bei der Seeversicherung von Gütern der Nachweis der Verladung nur durch die Konnossemente geführt werden? Kann nach einer berechtigten Abandonerklärung die Forderung des Versicherten auch auf nachträglich eingetretenen Totalverlust gestützt werden? Was ist unter "Gewährleistung" im Sinne von § 868 Abs. 2 HGB. (§ 123 Abs. 2 Allg. SeeVersBed.) zu verstehen? Wird die Prämienverbesserung nach § 101 Abs. 3 Allg. SeeVersBed. durch Versicherung gegen Kriegsgefahr ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640583C0238

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